Die Barmer GEK unterstützt ihre Mitgleider bei der Behandlung durch klassische Naturheilverfahren und besondere Therapieeinrichtungen. So stehen zum Beispiel im Leistungsangebot der Krankenkasse Weiterlesen
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Die Akupunktur ist zum 01. Januar 2007 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Voraussetzung bei der Techniker Krankenkasse ist, das eine der Erkrankungen seit Weiterlesen
Versicherte der AOK können homöopathische Behandlungsmethoden durch Vertragsärzte als Alternative zur Schulmedizin in Anspruch nehmen. Weiterlesen
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