Rechnung vom Heilpraktiker in der Steuererklärung

Hallo, ich bin bei der AOK gesetzlich krankenversichert. Diese Krankenkasse hat die Kosten für 12 Akupunkturbehandlungen nicht übernommen und abgelehnt. Kann ich die Rechnung in meiner Steuererklärung absetzen, vielleicht unter Krankheitskosten oder so ! Ich bin mit der Behandlung noch nicht durch und brauche nochmal 12 ! Ich finde es scheußlich, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, es geht mir deutlich besser bei meiner schon seit Jahren bestehenden Krankheit und muß die Kosten nun selber tragen, obwohl ich monatlich 190 Euro Krankenversicherung zahle.

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Gesetzliche Kassen verweigern in der Regel immer alternative Behandlungsmethoden beim Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnast oder Psychotherapeut , typisch dabei sind Akupunktur und Akupressur. Die Kosten könnten theoretisch unter außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt werden, wenn der Zweck der Behandlung zur Heilung einer Krankheit durchgeführt wurde und wenn sie von jemandem erfolgt, der eine Zulassung dafür hat ( wichtig ! ).

Allerdings gibt es aus Sicht des Finanzamt eine sogenannte zumutbare Belastung die man selber tragen muß. Auch die Fahrten zur Behandlung oder Therapie kann man voll absetzten. Die zumutbare Belastung berechnet sich nach dem Jahreseinkommen, der Anzahl der Kinder, sowie verheiratet oder ledig.

Beispiel: Vater, 2 Kinder, verheiratet, Jahreseinkommen 40.000 Brutto, er muß 1200 Euro selber tragen können, erst darüber macht es sich steuerlich wirksam.

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